Bei bestimmten Patientinnen ist es notwendig, dass die Dosis im Bereich des ehemaligen Tumorsitzes bzw. der Narbe nochmals kleinvolumig erhöht wird. Man spricht dann von einer sogenannten „Boostbestrahlung“ (von engl. to boost = verstärken). Hierzu verwendet man anstatt der Photonen nun Elektronenstrahlung, die ebenfalls von den Bestrahlungsgeräten erzeugt werden kann. Diese Strahlungsart hat eine kurze, durch geeignete Wahl der Energie genau einstellbare Reichweite, so dass tiefliegendes Gewebe (Lunge, Herz) wirkungsvoll geschont wird. Die Dosis bei der Boostbestrahlung beträgt in der Regel 10 Gy (je 2 Gy an fünf Tagen).