Die Strahlentherapie spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der fachübergreifenden (interdisziplinären) Behandlung des Mamma-Karzinoms. Grundsätzlich zielt die Bestrahlung darauf ab, nach dem chirurgischen Eingriff eventuell noch in der Brust bzw. Brustwand oder in den Lymphabflusswegen verbliebene Tumorzellen zu zerstören.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben eindeutig belegt, dass es nach alleiniger brusterhaltender Operation (ohne Nachbestrahlung der Brust) bei 30% - 40% der Patientinnen zu einem Wiederauftreten des Tumors (Rezidivwachstum) kommt. Dieses Risiko wird durch eine Nachbestrahlung der Brust auf 5% - 10% reduziert. In weiteren Studien wurde versucht, unter den Patientinnen diejenigen herauszufinden, die aufgrund vermeintlich günstiger Prognosekriterien des Karzinoms keine Strahlentherapie benötigen. Alle diesbezüglichen Ansätze waren jedoch bisher nicht erfolgreich. Selbst bei älteren Patientinnen mit hormonrezeptor-positiven Tumoren, mit einem Durchmesser unter 1 cm, trat trotz zusätzlicher Hormontherapie innerhalb einer Nachbeobachtungszeit von acht Jahren in etwa 15% der Fälle ein erneutes Tumorwachstum in der Brust auf. Nach zusätzlicher Strahlentherapie betrug die Häufigkeit dagegen nur noch 4% - 8%. In keiner der Untersuchungen konnten bisher eindeutige Kriterien definiert werden, die einen Verzicht auf die Bestrahlung nach brusterhaltender Operation rechtfertigen würden. Daher ist die Bestrahlung der Brust im Anschluss an eine brusterhaltende OP nach derzeitigem Wissensstand unverzichtbar.
Die Notwendigkeit einer Strahlenbehandlung der Brustwand nach Amputation bzw. einer Bestrahlung der Lymphabflusswege ist dagegen nicht immer gegeben. Die Entscheidung, ob eine Strahlentherapie im Einzelfall vorteihaft ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Tumorgröße und Lage innerhalb der Brust oder dem Ausmaß des Lymphknotenbefalls ab und wird individuell für jede Patientin getroffen. Je nach Risiko wird gegebenenfalls vor der Strahlentherapie eine Chemotherapie durchgeführt. Eine eventuell notwendige Hormontherapie kann gleichzeitig mit der Strahlentherapie erfolgen. Die Indikation der Therapie richtet sich nach Leitlinien (S3-Leitlinien) und wird in interdisziplinären Konferenzen individuell festgelegt.